Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen
IP CCTV GmbH, Dachsen
1. Anwendung:
(1) Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt
worden sind.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IP CCTV GmbH (nachfolgend IP CCTV) gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder
Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge an IP CCTV erteilt oder Lieferungen der IP CCTV entgegennimmt.
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers, die IP CCTV nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wurde.
(4) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer
selbst ausschliesslich nach schweizerischem Recht.
(5) Alle technischen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik unterliegen der Datenverarbeitung.
2. Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote sind unverbindlich, und verpflichten uns nicht zu einer Lieferung.
Unsere Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, auf jeden
Fall vor.
3. Preise:
Unsere Listenpreise verstehen sich in CHF inklusive MwSt. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise, unabhängig von Preissteigerungen- bzw.
Senkungen in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Rechnungsstellung.
4. Zahlungsbedingungen:
(1) Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, rein netto ohne jeden Abzug zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Verzug tritt bei
Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles ist der Kaufpreis - sofern nicht ein höherer Verzugszins nachgewiesen wird - mit 8 % über den Basiszinssatz zu verzinsen. Stundungsabreden
werden im Verzugsfall hinfällig. Ferner ist IP CCTV berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und alle Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit einer Ankündigungsfrist vom einer Woche fällig zu stellen.
(2) An uns gerichtete Forderungen des Kunden können nicht mit unseren Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises für die bestellten Produkte verrechnet
werden.
5. Lieferung:
(1) Der Versand erfolgt ab einem Fakturabetrag*** von CHF 500.- per DHL Swisspack auf Gefahr des Bestellers, innerhalb der Schweiz frei Haus, sofern die
Lieferung an nur eine Lieferadresse gerichtet ist. Für Express- / Post- oder andere Kuriersendungen wird der entsprechende Zuschlag nach Aufwand verrechnet. Für
Bestellungen unter CHF 500.- werden CHF 12.- Verpackungs- und Versandpauschale in Rechnung gestellt. Für Bestellungen unter CHF 75.- werden CHF 19.-
Verpackungs- und Versandpauschale in Rechnung gestellt.
*** Bei Lieferung von Installationskabel, erfolgt die Verrechnung von Versandkosten, unabhängig vom Fakturabetrag, nach Aufwand.
(2) Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind die Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt
der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung von IP CCTV durch den Vorlieferanten. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, besitzt IP CCTV ein Rücktrittsrecht.
Von der ausbleibenden Selbstbelieferung wird IP CCTV den Käufer unverzüglich unterrichten und einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
(3) Bei Versand der Waren steht IP CCTV die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder
der Verschlechterung geht mit Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Auslieferungslagers von IP CCTV über.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Mängelrügen / Eigentumsvorbehalt, :
(1) Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung innert 8 Tagen nach
Warenerhalt schriftlich zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
(2) IP CCTV behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt für
sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen sowie Nebenforderungen (Zinsen, Wechsel- und Finanzierungskosten usw.) aus der Geschäftsverbindung
zwischen Käufer und IP CCTV. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf Forderungen aus früheren Lieferungen und unabhängig, ob vom Käufer
Einzellieferungen bezahlt wurden.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsgangs zu veräussern. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware an Dritte sowie eine Veränderung, Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von IP CCTV zulässig.
(4) Im Falle der Weiterveräusserung von Vorbehaltsware tritt der Käufer alle sich hieraus ergebenden Ansprüche, einschliesslich etwaiger Ersatzansprüche wegen
Verlustes oder Beschädigung bereits jetzt in voller Höhe an IP CCTV ab. IP CCTV nimmt diese Abtretung an.
(5) Der Käufer ist zur Einziehung der an IP CCTV abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, soweit er IP CCTV gegenüber seine
Vertragspflichten erfüllt und sich insbesondere nicht im Verzug befindet. Die Einziehungsberechtigung kann von IP CCTV widerrufen werden, wenn sich die
Vermögensverhältnisse beim Käufer wesentlich verschlechtern oder die Rechte von IP CCTV, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger, gefährdet werden. In
diesem Fall ist IP CCTV berechtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung und dem
Forderungsverkauf ist der Käufer nicht berechtigt.
(6) Unabhängig vom Widerruf der Einziehungsberechtigung ist der Käufer auf Verlangen von IP CCTV jederzeit verpflichtet, unverzüglich eine genaue Aufstellung
auszuhändigen, aus der sich Name und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, die erzielten Verkaufserlöse sowie deren Bezahlung ergeben.
(7) Soweit die Forderungen von IP CCTV gefährdet sind, insbesondere bei Liquidation und Konkurse Dritter ist der Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt
sowie die Sicherungsabtretung gegenüber seinen Käufern offenzulegen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an IP CCTV zu veranlassen. Gleichzeitig hat er
unverzüglich IP CCTV zu informieren und die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware in ordnungsgemässen Zustand zu erhalten und die Vorbehaltsware
gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser auf seine Kosten zu versichern. Die nach Gefahrübergang auf den Käufer festgestellten oder
verursachten Schäden an der Vorbehaltsware sind IP CCTV unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche gegen
Versicherungsunternehmen oder sonstigen Ersatzverpfl- ichteten in Höhe des Fakturenwertes der Ware an IP CCTV ab. IP CCTV nimmt die Abtretung an.
7. Rücksendungen:
Rücksendungen werden nur auf Grund einer vorausgehender Vereinbarung angenommen. Nicht katalogmässige und / oder originalverpackte, nach besonderen
Angaben gelieferte, wenig oder nicht mehr gangbare, unvollständige, sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand können nicht gutgeschrieben werden.
Entstehende Umtriebe werden bei Gutschrift mit mindestens 10% in Abzug gebracht, mindestens jedoch CHF 30.-. Software und Festplatten können nicht
gutgeschrieben werden. Domekameras, Harddiskrekorder und andere PC-basierende Waren kann bei der Gutschrift bis 50% in Abzug gebracht werden, auch wenn
dessen Lieferung weniger als 180 Tage zurückliegt.
Nicht gutgeschrieben werden:
- Waren, dessen Lieferung mehr als 180 Tage zurück liegt
- Waren, dessen Nettofakturabetrag unter CHF 25.- liegt
- Installationskabel mit Längen unter 15m
- Versandkosten, Mindermengenzuschläge , Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art
- Sonderanfertigungen
8. Lieferfristen:
Lieferfristen beginnen erst nach definitiver Klarstellung des Auftrages. Diese sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung immer nur approximativ.
Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung, Streik in der eigenen Firma, wie
bei Lieferanten und Unterlieferanten, verspätete Anlieferung von Material und Bestandteilen, verlängern unsere Lieferfristen dementsprechend. Desgleichen sind wir
berechtigt, unsere Liefertermine in dem Masse zu verlängern, als unsere Lieferanten dies uns gegenüber tun. Bei Lieferungsverzug ist die Stellung von
Schadenersatzansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen. Ebensowenig gibt eine allfällige Überschreitung der Lieferfrist dem Besteller das Recht, vom Geschäft
zurückzutreten oder den Auftrag zu annullieren.
9. Garantie / Gewährleistung:
(1) Auf den von uns gelieferten Waren übernehmen wir, ab Versanddatum für die Dauer von 12 Monaten eine Materialgarantie, sofern nichts anderes vereinbart.
Innerhalb dieser Garantiezeit ersetzen wir defekte Teile, die nachweisbar nicht durch äussere Einwirkungen oder Falschmanipulationen zu Schaden gekommen sind,
kostenlos. Entstandene Aufwände jeglicher Art, wie z.B. Arbeitsstunden zur Ersetzung von Waren während der Garantiezeit, werden nicht von der IP CCTV
übernommen.
Weitergehende Haftung, wie auch Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung wird wegbedungen. Für alle Ware die nicht aus unser eigener
Fabrikation stammen, gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsgarantien der betreffenden Hersteller. Gewährleistungsansprüche auf Installationen
können nur erhoben werden, sofern diese durch uns ausgeführt wurden.
(2) Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als
fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem
Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn:
- IP CCTV hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde,
- die Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens des Käufers ermöglicht wurde,
- die Nachbesserung von IP CCTV verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
- begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(3) IP CCTV kann die Nacherfüllung verweigern, soweit der Käufer nicht eine Zahlung geleistet hat, die dem Wert der mangelhaften Ware entspricht.
(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde den Liefergegenstand fehlerhaft
handhabt, Bedienungsanweisungen missachtet, von IP CCTV nicht zugelassene Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet oder von IP CCTV nicht autorisierte
Eingriffe vornimmt.
(5) Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IP CCTV zulässig und durch konkrete Bezugnahme auf
die jeweilige Rechnung von IP CCTV und die Mängelrüge zu kennzeichnen.
(6) Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels kein Mangel festgestellt werden und somit eine ungerechtfertigte Einsendung gegeben sein, erhebt IP CCTV eine
Überprüfungspauschale in Höhe von CHF 40,– zzgl. MWST.
(7) Erklärungen, Ratschläge, Empfehlungen und Vereinbarungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über
entsprechende Unterlagen (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
10. Nichtgewerbliche Kunden:
Alle von uns vertriebenen Waren, sind jeweils nur für den angegebenen Zweck geeignet und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zu anderen als den angegebenen
eingesetzt werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, muss dieser bei der IP CCTV GmbH geklärt werden.
11. Recht:
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dachsen. Wir behalten uns vor, ohne schriftliche
Mitteilung Typen und Preise zu ändern sowie Fabrikate zu wechseln.
IP CCTV GmbH
Marthalerstrasse 5
8447 Dachsen
Tel. +41 (0)52 659 62 22
Fax +41 (0)52 659 62 27
Mail: info@ipcctv.ch
Website: http://www.ipcctv.ch
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